GE KBR Info

22.02.2016

Betreff : Stellungnahme zum E-Mail der GE Unternehmensleitung vom 19.02.16

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum E-Mail vom 19. Februar 2016 der Unternehmensleitung "Information zum Stand Restrukturierungsvorhaben und Kurzarbeit" nimmt der Konzernbetriebsrat der GE Power AG wie folgt Stellung:

Zu Kurzarbeit:

Grundlage für die Genehmigung von Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit (AfA) ist immer die Aussicht auf eine Fortführung der Arbeitstätigkeiten nach der Überbrückung eines auslastungsschwachen, begrenzten Zeitraumes. Die Fortführung der Arbeitstätigkeiten ist durch die Schließungspläne des Unternehmens für die Fabriken in Mannheim und Bexbach und den Standort in Mainz-Kastel nicht mehr gegeben. Daher hat die Agentur für Arbeit in Mannheim intensiv den Sachverhalt der Kündigung der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit durch den Betriebsrat geprüft und diese für rechtmäßig erklärt. Hierzu liegen dem örtlichen Betriebsrat entsprechende Bescheide vor. Auch an dem Standort in Bexbach wird aufgrund des Schließungsvorhabens keine Kurzarbeit durchgeführt. Am Standort Mainz-Kastel wird die Kurzarbeit Ende Februar 2016 beendet, da die Voraussetzungen ebenfalls nicht mehr gegeben sind. Die örtlichen Betriebsratsgremien sind gerne bereit, das Thema Kurzarbeit wieder aufzugreifen, sobald die Schließungsvorhaben zurückgenommen und vernünftige Konzepte zum Erhalt der Fabriken und der Standorte seitens des Managements vorgelegt werden!

Ein "Missbrauch" von Sozialversicherungsbeiträgen wird weder von dem Konzernbetriebsrat, noch von den örtlichen BR-Gremien unterstützt und ist auch den betroffenen Beschäftigten, dem Sozialsystem und der Bevölkerung von Deutschland nicht zuzumuten!

 

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Mannheim, 27. 1. 2016

Betreff : Kündigung Betriebsvereinbarung Kurzarbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 26.01.2016 beschlossen, die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vom 21.08.2015 zum 15. Februar 2016 zu kündigen.

Die Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die auf Initiative des Betriebsrates abgeschlossen wurde, sollte dazu dienen, bestehende Auslastungsprobleme aus konjunkturellen Gründen, sowie die Beschäftigungssituation der Fabrik im Zusammenhang mit der geplanten GE Akquisition zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten. Hierzu werden Beitragsgelder aus der Sozialversicherung beansprucht. Die Kolleginnen und Kollegen der Fabrik haben außerdem erhebliche Lohneinbußen dafür in Kauf genommen.

Mit Bekanntgabe der beabsichtigten Schließung der Produktion und dem beabsichtigten Abbau von 1.066 Arbeitsplätzen am Standort Mannheim ist die Geschäftsgrundlage, die der Betriebsvereinbarung für Kurzarbeit zugrunde liegt, nicht mehr gegeben. Die Kurzarbeit kann daher aus Sicht des Betriebsrats nicht mehr fortgesetzt werden, da der Arbeitgeber an dem Erhalt der Arbeitsplätze und der Fortentwicklung des Standortes nicht mehr mitwirken, sondern diesen um 2/3 der Beschäftigten reduzieren und ganze Bereiche schließen will.

Der Betriebsrat hat zudem Kenntnis, dass Projekte aufgrund des Schließungsvorhabens nicht mehr in der Fabrik platziert werden und Anfragen zur Abarbeitung von Projekten im Verlauf der bisherigen Kurzarbeitsphase in der Produktion nicht mehr berücksichtigt wurden.

Die Arbeitnehmervertretung fordert daher das Management auf, endlich Aufträge in der Produktion einzulasten und seiner Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen. Der Betriebsrat erklärt sich trotzdem bereit, konstruktive Gespräche zur Auslastung der Fabrik mit dem Management aufzunehmen.

Die Einteilung der Kurzarbeit für den Zeitraum vom 01.02. bis einschließlich 15.02.2016 wird kurzfristig mit der Werksleitung und HR abgestimmt und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich über die Planungen informiert. Über den gestarteten Gesprächsprozess auf europäischer Ebene zwischen der Konzernleitung und dem IRS informieren wir euch in einer separaten KBR-Info.

Mit kollegialen Grüßen
Euer Betriebsratsteam
GE Power AG, Mannheim-Käfertal

 

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Mannheim, 23. 10. 2015

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel besuchte am 22.10.15 ALSTOM in Mannheim

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 22.10.2015 trafen sich der Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und der SPD Landtagsabgeordnete des Mannheimer Norden, Dr. Stefan Fulst-Blei, am ALSTOM Standort in Mannheim, mit dem örtlichen Betriebsrat und dem Management, um sich direkt vor Ort über die aktuelle Situation des Energieanlagenbauers zu informieren. Außerdem nahmen vom Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Hr. Dr. Hauser, der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Mannheim, Reinhold Götz, sowie der Sprecher des Europäischen Betriebsrates Kai Müller die Einladung des Standortbetriebsrates wahr. Bei der Werksbesichtigung konnten sich die Vertreter der Bundes- und Landespolitik einen Überblick über die Fertigungsmöglichkeiten der Fabrik machen. Sie waren beeindruckt von den vielfältigen Funktionen und Fähigkeiten der verschiedenen Bereiche, sowie über das Fachwissen der hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Stellvertretend für die Beschäftigten am Standort Käfertal übergaben die gewerblichen Auszubildenden dem Vizekanzler ein selbst gefertigtes Gastgeschenk aus der Lehrwerkstatt.

Zuvor fand ein Gespräch im kleinen Kreis statt, um über die Standortsituation angesichts des unmittelbar bevorstehenden Abschlusses der Übernahme durch General Electric und deren Folgen für alle betroffenen deutschen Standorte zu diskutieren. Außerdem wurden die Auswirkungen der Energiewende in Deutschland sowie die derzeit schwierige Lage in Europa im Neuanlagenbau von fossilen Kraftwerken im Bezug auf die Arbeitsplätze in Deutschland besprochen.

Der Betriebsrat forderte alle Beteiligten auf, sich gemeinsam für den Erhalt der Standorte und Arbeitsplätze in Deutschland einzusetzen.

Sigmar Gabriel sicherte zu, seinen Einfluss geltend zu machen, damit der Standort in Mannheim sowie die ALSTOM Standorte in Deutschland auch nach der GE-Übernahme eine Zukunftsperspektive haben.

Mit kollegialen Grüßen,
Euer Betriebsratsteam
ALSTOM Mannheim-Käfertal

Konzernbetriebsratsinfo

12. 6. 2015

Einigungsstelle Informationsrechte des KBR/GWA

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ALSTOM und General Electric haben im letzten Jahr mehrere Verträge vereinbart, die die Grundlage der geplanten Übernahme des Energiesektors durch GE bilden. Der Konzernbetriebsrat (KBR) sowie der Gesamtwirtschaftsausschuss (GWA) haben vergeblich vom Arbeitgeber die Aushändigung dieser Dokumente verlangt. Diese Unterlagen werden allerdings benötigt, um über die wesentlichen Schritte der geplanten  Übernahme informiert zu sein. Nur so ist es zudem möglich, dass der KBR / GWA entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei dem Übernahme- und Integrationsprozess einbezogen wird und diesen mitgestalten kann.

 

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Mannheim, 8. 6. 2015

Standortkonzept Mannheim/Abage "Kick-Off-Meeting"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Betriebsrat hat das für heute angesetzte "Kick-Off-Meeting" mit dem Management und dem Info-Institut aus Saarbrücken abgesagt. Nach Auffassung des Betriebsrates sind die Voraussetzungen für die Erarbeitung eines gemeinsamen Standortkonzeptes derzeit leider nicht gegeben.

Die Mitarbeiter-Info durch Operations vom Freitag, den 05. Juni 2015, spiegelt aus Sicht des Betriebsrates nicht die Realität und die Faktenlage wider.

In der Fabrik wurde der Montagestand 4 kürzlich abgebaut und in die Schweiz zu Schulungszwecken transferiert. Dem Abbau des Montagestandes 4 hat der Betriebsrat zugestimmt, um ein positives Signal der Zusammenarbeit auch in Richtung Schweiz zu senden.

In diesem Zusammenhang hat der Betriebsrat folgende Punkte an das Management herangetragen, die in einer Protokollnotiz festgeschrieben werden sollten:

  • Der Abbau des Montagestandes 4 hat keine personellen Maßnahmen zur Folge.
  • Bis zum Übergang zu GE werden keine weiteren Veräußerungen in der Turbinenfabrik vorgenommen.
  • Es werden keine weiteren Abbauten / Umzüge / Änderungen im Ablauf der Fabrik oder sonstige Maßnahmen durchgeführt, bis ein Konzept für die Fabrik gemeinsam erstellt und die daraus hervorgehenden Maßnahmen einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt wurden.
  • Als Ausgleich für den Montagestand werden alle Möglichkeiten eruiert, zusätzliche Last in die Fabrik zu platzieren.